Kochersperger Genealogie Projekt

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Schweizer Einwanderung

Während des 17. Jahrhunderts vollzog sich in der alten Republik Bern eine grosse Bevölkerungsexpansion. Bern, von den Wirren des Dreissigjährigen Kriegs verschont, prosperierte während dieser Zeit. Als zusätzlich die in regulären Zeitabständen wiederkehrende Pest besiegt wurde, konnte der Staat den Bevölkerungsüberschuss nicht mehr aufnehmen und in der Auswanderung bot sich den Menschen eine Möglichkeit zum Aufbau einer neuen Existenz. Der Dreissigjährige Krieg verusachte im Elsass und in anderen europäischen Regionen grosse  Zerstörung und Entvölkerung ganzer Landstriche. Nach dem Frieden von Westfalen im Jahre 1648 entsandte der französische König Ludwig XIV Vertreter ins benachbarte Ausland mit dem Auftrag, Bauern und Handwerker als Siedler anzuwerben. Die französischen Behörden versprachen den Einwandern das Bürgerrecht, Landzuteilung und verminderte Besteuerung. In der niederelsässischen Graftschaft Hanau-Lichtenberg, das besonders von den Verheerungen des Jahrzehnte dauernden Konflikts heimgesucht wurde, befanden sich zahlreiche Dörfer die von nur noch wenigen Familien bewohnt wurden oder gar vollständig entvölkert waren. In diese Gegend zogen in den Jahren 1650 bis 1700 rund 3000 Schweizer, wovon 2400 aus der Republik Bern stammten, hauptsächlich aus ländlichen Gebieten. Ihre althergebrachte Gemeinschaft bewahrten diese Menschen in der neuen Heimat. Die Simmentaler liessen sich im Distrikt Obersultzbach, die Diemtigtaler in Rauschenberg die Oberaargauer in Schalkendorf nieder. Die Berner Oberländer brachten die Milchwirtschaft ins Elsass. Vermutlich kam der Hanf- und Flachsanbau durch Oberaargauer Immigranten ins Elsass.

Während die bernische Obrigkeit die Auswanderung nicht begünstigte, verbot sie aber diese auch nicht, sondern duldete sie unter bestimmten Bedingungen. Sie erhob vom ausgeführten Vermögen eine Auszugssteuer in der Höhe einer Zehnten. Sie erteilte die Entlassung aus dem bernischen Landrecht unter den Bedingungen, wenn der Auswanderer die Abgabe entrichtete, den Glauben wahrte und den Erwerb eines neuen Heimatrechtes nachweisen konnte. Diese Bedingungen fasste Bern im Jahre 1715 in einem Gesetz zusammen. Zum Teil sind diese Abgaben in den  Amtsrechnungen der entsprechenden bernischen Landvogteien oder Kammern dokumentiert.

Ein weiterer Grund der bernischen Auswanderung ins benachbarte Elsass und andere Gebiete, wenn auch in viel kleinerem Umfang, waren die Folgen des Bernischen Bauernkriegs von 1653 sowie die Verbannung der Wiedertäufer.
Quelle: Daniel Guggisberg

Eine weitere Quelle in welcher wir etwas über die Schweizer Einwanderung in das Elsass erfahren, ist das Buch von Walter Bodmer "Schweizer Einwanderung in die Grafschaft Hanau-Lichtenberg im sechzehnten Jahrhundert".

Walter Bodmer führt im zweiten Kapitel aus:
„Das einzige Dokument, das uns verrät, dass man Ausländer einlud sich hier niederzulassen, ist die Abhandlung von Herrn de Rosselange, verfasst gegen 1656 und an Minister Colbert gerichtet. Herr de Rosselange bestätigt, dass die Regierungen von Hanau-Lichtenberg und Würtemberg und die französische Regierung Herolde und Trompeter in die Nachbarstaaten schickten (das geschah also vor 1656),  die die Fremden einluden sich bei ihnen niederzulassen und ihnen versprachen, ohne Zins zu zahlen, sich ein Haus auszuwählen und soviel Land , wie sie in der Lage wären zu bestellen und  während einer bestimmten Zeit wären sie ausgenommen von jeder Steuer.